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Rücktritt durch den Vermieter
Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die
Anzahlung vom Mieter nicht fristgerecht geleistet, kann der Vernieter
ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht
erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein
späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
Hat der Mieter eine Anzahlung geleistet, so bleiben dagegen die
Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten
Aufenthaltstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr
als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten
Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei
denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.
Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Mieters
kann der Beherbergungsvertrag durch den Vermieter, aus sachlich
gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes
vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Rücktritt durch den Mieter
Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes
kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr
durch einseitige Erklärung durch denMieter aufgelöst werden.
Außerhalb des oben festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch
einseitige Erklärung des Mieters nur unter Entrichtung folgender
Stornogebühren möglich:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten
Arrangementpreis.
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